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Überherrner Rundschau
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gemäss § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

der Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Beschluss zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Linslerhof II“ wurde festgestellt, dass die Bekanntmachung vom 14.10.2024 nicht widerspruchsfrei bezüglich der Auslegungsdauer war, wonach nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorliegen könnte.

Aus formellen Gründen wurde daher der Feststellungsbeschluss hinsichtlich der Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans per Gemeinderatsbeschluss vom 28.01.2025 aufgehoben und eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 36 MW auf einer Fläche von ca. 29 ha. Hierdurch soll ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Pallackswies“ in Flur 1 der Gemarkung Überherrn.

Er umfasst hier die Parzellen: 118/16, 137/28

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ lassen sich wie folgt beschreiben:

Im Norden: durch die Straße „Langwies“

Im Osten: durch die Industriestraße

Im Süden: durch die Bahnlinie der Bisttalstrecke

Im Westen: durch die B 268

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Der Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB). Die formelle, zu wiederholende Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 14.10.2024 – 15.11.2024 statt

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes

vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 04.03.2025

im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, Bauamt, Zimmer 107, 66802 Überherrn, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten der Gemeinde Überherrn

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Überherrn unter

https://www.ueberherrn.de/bauleitplaene/

veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 31.01.205 bis einschließlich 04.03.2025 zur Verfügung.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Mehrere Bürgerstellungnahmen sowie BUND Deutschland

Kritik an der Nutzung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen, die teilweise in Vorranggebieten für Landwirtschaft liegen.

Vorschlag, auf Technologien wie Agri-Photovoltaik (Agri-PV) auszuweichen, um Landwirtschaft und Stromerzeugung zu kombinieren.

Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf Natur- und Landschaftsschutzgebiete, insbesondere in Bezug auf Wildtierwanderkorridore und FFH-Schutzgebiete.

Forderung nach Berücksichtigung der EU-Wiederherstellungsverordnung und dem Erhalt von Landschafts- und Biotopverbünden.

Vorschläge, auf andere Flächen innerhalb der Gemeinde auszuweichen, etwa auf vorhandene Gewerbeflächen oder ungenutzte Dachflächen.

Kritik an der Alternativenprüfung, die als unzureichend angesehen wird.

Forderung nach einer nachhaltigen Planung, die Naturschutz, Energieerzeugung und Landwirtschaft miteinander in Einklang bringt.

Befürchtungen, dass der großflächige Ausbau von PV-Anlagen den Landschaftsverbrauch unnötig erhöht.

  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Natur- und Artenschutzrechtliche Bedenken:

    • Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II" widerspricht Flächennutzungsplan (FNP) und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.
    • Gebiet ist Teil eines Schutzgebietsverbundes und als Wanderkorridor für Wildkatzen und Fledermäuse bewertet.
    • Kumulative Flächenbeanspruchung von ca. 100 ha führt zu Zerschneidung des Biotopverbundes.

Artenschutz:

    • Fehlen artenschutzrechtlicher Untersuchungen, v.a. für Avifauna und Reptilien.
    • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich (z.B. Bauzeitenbeschränkungen).
    • Vorschläge zur Gestaltung der PV-Anlage (Reihenabstand, Extensivgrünland).

Eingriffsregelung:

    • Bisher keine Ausgleichsmaßnahmen zur Flächenversiegelung vorgesehen.

Naturschutzgebiete/Natura 2000:

    • Indirekte Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten „Warndt“ und „Eulenmühle - Welschwies“ sind zu prüfen.

Landschaftsschutzgebiete:

    • Ausgliederung des Plangebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig.

Landesentwicklungsplan:

    • Widerspruch zur Vorrangfläche für Landwirtschaft und Grundwasserschutz.

Festsetzungen:

    • Empfohlene Maßnahmen zur Extensivgrünlandentwicklung, barrierefreie Gestaltung des Zauns (Durchlässigkeit für Wildtiere, Querungskorridor).

Grundwasserschutz:

    • Teil des Plangebiets liegt in Wasserschutzzonen, spezielle Auflagen zum Schutz des Grundwassers erforderlich.

Bodenschutz:

    • Hohe Biotopentwicklungspotenziale der Böden zu berücksichtigen.
    • Bodenkundliche Baubegleitung bei stark grundnassen Böden empfohlen.

Immissionsschutz/Blendwirkung:

    • Mögliche Blendwirkungen für nahegelegene Gebäude und Bundesstraße zu prüfen.
  • Landwirtschaftskammer
    • Es wird der Verlust von landwirtschaftlich genutzten Flächen kritisiert, die im Saarland stark nachgefragt sind.
    • Besonders problematisch ist die Lage der geplanten Solaranlage in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft, was den landesplanerischen Vorgaben widerspricht
  • Ministerium für Bauen, Inneres und Sport:
    • Bauleitpläne müssen an Ziele der Raumordnung (Landesentwicklungsplan „Umwelt“ und „Siedlung“) angepasst werden.
    • LEP „Umwelt“: Vorranggebiete für Landwirtschaft (VL) und Grundwasserschutz (VW) im Planungsgebiet, daher Zielabweichungsverfahren erforderlich
    • Keine abschließende Stellungnahme möglich: Bitte, weitere Verfahrensschritte auszusetzen, bis Fragen geklärt sind.
  • Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, Abteilung D: Naturschutz, Forsten
    • Lage im Landschaftsschutzgebiet: Planungsgebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet L 3.10.40 (Saarlouis, geschützt seit 1977), Ausgliederung nötig
    • Alternativenprüfung erforderlich.
    • NATURA 2000: Auswirkungen auf benachbarte NATURA 2000-Gebiete und Biotopverbund müssen kumulativ betrachtet werden.
  • Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Abt. E: Wirtschafts- und Strukturpolitik
    • Planungsgebiet liegt vollständig in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft (VL).
    • Entwurf des LEP Saarland 2030: Künftige Ausweisung als kein Vorranggebiet für Landwirtschaft.
  • Landesverband Saarwaldverein
    • Kritisiert wird die Umwandlung von 29,5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in eine Photovoltaikanlage. Dies führt aus Sicht des Vereins zu einem Verlust der Kulturlandschaft.
    • In der Region habe die Landwirtschaft bereits in der Vergangenheit Flächen an Industrie-, Gewerbegebiete und Straßenbau abtreten müssen, was die verbleibenden Flächen stärker belastet.
    • Die geplante Solaranlage liegt vollständig in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet, das besonderen Schutz genießt. Der Verein fordert, diese Gebiete unberührt zu lassen

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

Planzeichnung des Bebauungsplanes

Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende

Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:

-

Umweltrelevante Angaben zum Standort

o

Bedarf an Grund und Boden

o

Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

o

Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen

o

Abgrenzung des Untersuchungsraumes

o

Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter

o

Immissionssituation

o

Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

o

Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

o

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild

o

Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen

o

Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung

o

Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung

o

Prüfung von Planungsalternativen

Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:

  • PV-Park Linslerhof Fachgutachten Reptilien (Ingenieurbüro Paulus & Partner)
  • PV-Park Linslerhof Fachgutachten Avifauna (Ingenieurbüro Paulus & Partner)
  • Solarpark Linslerhof II Kurzstellungnahme zu möglichen Beeinträchtigungen von Wildkorridoren (Ökolog – Freilandforschung)

„Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ und der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans können während der Auslegungsfrist von jedermann eingesehen werden. Über ihre Inhalte, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planungen wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann zu dem Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ und zu dem Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Überherrn, Bauamt, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.“

Als Teil der Öffentlichkeit werden auch interessierte Kinder und Jugendliche aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Überherrn oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Überherrn oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Überherrn oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Überherrn, 30.01.2025
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin