Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des "Freizeit- und Bäderbetrieb der Gemeinde Überherrn, Eigenbetrieb" vom 8. Dezember 2011 hat der Gemeinderat am 7. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt in den Erträgen auf 137.386 €, in den Aufwendungen auf 433.890 €.
Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf 354.907 €, in den Ausgaben auf 354.907 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 29.000 €.
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredit) wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Es gilt die vom Gemeinderat am./. beschlossene Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 12. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 in der Geschäftsstelle der KDÜ GmbH, Rathausstraße 47, während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Mo-Do 14:00 bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung durch das Saarland, Landesverwaltungsamt - Kommunalaufsichtsbehörde -
Mit Schreiben vom 27. November 2024 wurde der vorgenannte Wirtschaftsplan sowie der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 durch das Landesverwaltungsamt - Kommunalaufsicht – zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Freizeit- und Bäderbetriebes der Gemeinde Überherrn genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 29.000,-- €