Titel Logo
Überherrner Rundschau
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 115 Abs.2 Satz 5 KSVG

gemäß § 115 Abs.2 Satz 5 KSVG

Gemäß § 115 Abs. 2 Satz 4 KSVG ist die Einsichtnahme jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Der Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022 kann im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, Zimmer 106 B, während der allgemeinen Öffnungszeiten von montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingesehen werden.

Überherrn, den 12. Dezember 2023
Die Bürgermeisterin
gez.
Anne Yliniva-Hoffmann