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Überherrner Rundschau
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung eines Lärmaktionsplans (Stufe 4) für die Gemeinde Überherrn

Bekanntmachung des Beschlusses zur Zustimmung zum Planentwurf und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 03.12.2024 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans (Stufe 4) für die Gemeinde Überherrn beschlossen hat.

Die Kommunen sind gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss

zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 3 Mio.

Kfz/Jahr~ 8.200 Kfz/Tag aufzustellen und bereits bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Das Fachplanungsbüro FIRU GfI – Gesellschaft für Immissionsschutz wurde mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans 4. Stufe und der Überprüfung des Lärmaktionsplans 2.

Stufe für die Gemeinde Überherrn beauftragt. Die Gemeinde Überherrn war von der Aufstellung des Lärmaktionsplans 3. Stufe befreit.

Das Planungsbüro hat unter Berücksichtigung vorangegangener Verfahren einen Entwurfsbericht für die Lärmaktionsplanung 4. Stufe (LAP 4) erstellt, welcher die Grundlage für die durchzuführende Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung bildet.

Hinweise zur Lärmaktionsplanung allgemein:

Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie, welche mit dem Einfügen der §§ 47 a-f BImSchG in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Lärmaktionsplanung ist durchzuführen für Hauptverkehrsstraßen mit 3 Mio. Kfz/Jahr (~ 8.200 Kfz/Tag).

Ziele der Lärmaktionsplanung sind die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm, die Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen sowie die Minderung des Umgebungslärms und der Erhalt der Umweltqualität

in Gebieten, die nicht so stark betroffen sind.

Als Instrumente hierzu dienen die Erstellung von Lärmkarten sowie die Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen.

Inhalt der Lärmaktionsplanung ist die Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten und eine Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind. Des Weiteren enthält die Lärmaktionsplanung einen Katalog der vorhandenen und geplanten Maßnahmen zur

Lärmminderung sowie Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Ebenfalls Inhalt der Lärmaktionsplanung sind Schätzwerte für die durch die geplanten Maßnahmen erwartete Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen.

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Lärmaktionspläne für die Hauptverkehrsstraßen liegt bei den Gemeinden. Maßnahmen, die im Lärmaktionsplan festgesetzt sind, sind durch die zuständigen Behörden oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen und entwickeln

so eine Bindungswirkung für alle Träger in der öffentlichen Verwaltung.

Hinweise zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Überherrn:

Auf der Grundlage der vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz übermittelten Straßendaten (Verkehrsmengen, Straßenoberflächen, Steigungen) und digitalen Gebäudedaten (Gebäudehöhen, Anzahl der Einwohner) aus der

Lärmkartierung des Saarlandes sowie Abstimmungen bzgl. der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf unterschiedlichen Straßenabschnitten wurden die für das Gemeindegebiet Überherrn erforderliche Berechnungen durchgeführt und eine

Betroffenheitsanalyse erstellt. Aus den so ermittelten Ergebnissen wurden Maßnahmen erarbeitet, mit denen sich kurz- und mittelfristig Lärmminderungen erzielen lassen. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere klassifizierte Straßen in Zuständigkeit des

Landesbetriebes für Straßenbau.

Hinweise zum Verfahren und der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung ist Teil der kommunalen Planungsaufgaben. Die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen soll unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie 2002/49/EG schreibt: „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit zu

Vorschlägen für Aktionspläne gehört wird, dass sie rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhält, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken, dass die Ergebnisse dieser Mitwirkung berücksichtigt werden und dass die Öffentlichkeit über die

getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzusehen.“

Die Umgebungslärmrichtlinie oder § 47d BImSchG enthalten keine verbindlichen Verfahrensvorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Gemäß den Hinweisen zur Lärmaktionsplanung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), können zur Orientierung Verfahren aus der Bauleitplanung herangezogen werden.

Mit dem durch den Gemeinderat zu billigendem Entwurf des Lärmaktionsplans soll die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Die Offenlegung der Planunterlagen wird ortsüblich bekanntgemacht.

Die oben genannten Unterlagen können

in der Zeit vom 14.01.2025 bis 14.02.2025

im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Zimmer Nr. 107, wärend der allgemeinen Dienststunden, sowie auf der Homepage der Gemeinde Überherrn eingesehen werden.

Der Öffentlichkeit ist dadurch die Möglichkeit eröffnet, Anmerkungen und Wünsche zu äußern.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel.

Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 14.01.2024 um 18:00 Uhr im Kulturhaus Überherrn wird der Lärmaktionsplan vor der Offenlage der interessierten Öffentlichkeit zudem vorgestellt.

Im Anschluss an die Beteiligungsverfahren werden die eingegangenen Anmerkungen ausgewertet und die Ergebnisse in die Endfassung der Lärmaktionsplanung eingearbeitet.

Die Auswertung wird dem Gemeinderat danach erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Überherrn, 16.12.2024
Die Bürgermeisterin