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Überherrner Rundschau
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan der Innenentwicklung „Bebauung Landstraße Altforweiler, vom Kreuzungsbereich Landstraße / Saarlouiser Straße bis zum südlichen Ortseingangsbereich“ in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Altforweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 03.12.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Bebauung Landstraße Altforweiler, vom Kreuzungsbereich Landstraße / Saarlouiser Straße bis zum südlichen Ortseingangsbereich“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Der Bebauungsplan für den Bereich der Landstraße in Altforweiler hat das primäre Ziel, die vorhandene Wohnqualität zu schützen und das typische Ortsbild zu bewahren. Dabei soll besonderen Wert daraufgelegt werden, Grenzen für gewerbliche Nutzungen zu setzen, die sich im Bestand bereits zwischen der Saarlouiser Straße und dem Eibenweg etabliert haben (u. a. Tankstelle und Bauunternehmen). Diese Aktivitäten sollen so reguliert werden, dass sie das Wohngebiet nicht dominieren, mit dem Gebietscharakter der Wohnnutzung vereinbar sind und das Ortsbild nicht stören. Weiterhin ist vorgesehen, zusätzliche, nicht störende Gewerbebetriebe nur in begrenztem Umfang zuzulassen, damit das Gebiet auch weiterhin noch vorwiegend dem Wohnen dient. Zudem soll eine Steuerung der Werbeanlagen erfolgen. In Anbetracht der hohen Verkehrsbelastung auf der Landstraße, die eine wichtige Verkehrsachse der Gemeinde darstellt und dadurch viel Werbung anzieht, plant der Bebauungsplan, die Zulässigkeit von Werbeanlagen strikt zu regulieren. Ziel ist es, das dörfliche Erscheinungsbild nicht durch übermäßige Werbung zu beeinträchtigen und visuelle Reizüberflutung zu vermeiden.

Der für diesen Bereich bereits geltenden Werbeanlagensatzung der Gemeinde Überherrn wird damit Rechnung getragen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich der Landstraße samt angrenzender (Wohn-)Bebauung und reicht vom Kreuzungsbereich Landstraße / Saarlouiser Straße im Norden bis zum südlichen Ortseingangsbereich aus Richtung Bisten kommend.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan... zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8,1 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet Wohnbauflächen sowie gemischte Bauflächen vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Überherrn, 16.12.2024
Die Bürgermeisterin

Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2024); Bearbeitung: Kernplan