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Überherrner Rundschau
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung des Gesamtbetrages des Kredites für Investitionen ist erteilt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Überherrn genehmige ich - gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 5.857.700 €.

St. Ingbert, 18.11.2024
Saarland, Kommunalaufsicht
-Landesverwaltungsamt-
gez. i. A. Birgit Heib
(Siegel)

Der Haushaltsplan liegt vom 20.12.2024 bis einschließlich 09.01.2025 im Rathaus, Rathausstr. 101, Zimmer 106 B, während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich aus.

Überherrn, den 11.12.2024
Die Bürgermeisterin
gez.
Anne Yliniva-Hoffmann
(Siegel)

Hinweis gem. § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. 682) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) oder aufgrund des vorbezeichneten Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Bürgermeisterin dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.