Ausgabe 6/2025
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Halbseitiges Halteverbot Lohringer Straße
Die Gemeinde Überherrn informiert über die Einrichtung eines halbseitigen Halteverbotes im oberen Teil der Lothringer Straße bis Mitte März 2025 aufgrund des aktuell erhöhten Verkehrsaufkommens im Zuge der Baumaßnahme Sanierung L 351.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
Überherrn, den 30.01.2025
Die Bürgermeisterin als Straßenverkehrsbehörde
Anne Yliniva-Hoffmann