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Überherrner Rundschau
Ausgabe 8/2026
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Die Gemeinde Überherrn sucht ...

Bei der Gemeinde Überherrn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

eines Staatlich geprüften Technikers

oder Bachelor of Science (B.Sc.),

Fachrichtung Bautechnik (m/w/d)

zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:

  • Interdisziplinäre Koordination von Bauabläufen und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Prüfung von Handwerkerrechnungen
  • Mitwirkung bei der Baudurchführung sonstiger Bauvorhaben
  • Wartungs- und Schadensmanagement
  • Pflege und Überwachung der gemeindlichen Infrastrukturdaten

Voraussetzungen:

eine abgeschlossene Ausbildung als Staatlich geprüfter Techniker

oder Bachelor of Science (B.Sc.), Fachrichtung Bautechnik

Erwartet werden:

gute Kenntnisse im öffentlichen Vergaberecht (insbesondere VOB, VgV) und in einschlägigen Bauvorschriften

Bereitschaft zur Einarbeitung in neue bautechnische Themengebiete

Kenntnisse in allgemeinen EDV-Anwendungen werden vorausgesetzt

Kenntnisse im Bereich CAD und AVA sind vorteilhaft

angemessener Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, allgemeine Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie wirtschaftliches und nachhaltiges Handeln

Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur Bereitstellung des privaten Pkws während der Dienstzeit

Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie gute Ausdrucksfähigkeit.

Die Einstellung erfolgt unbefristet; die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in die Entgeltgruppe 9 a (TVöD).

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 21.02.2026 schriftlich an die Gemeinde Überherrn, Personalabteilung, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn oder per E-Mail an personal@ueberherrn.de (Anlagen bitte als PDF-Datei).

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt; die in Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Bitte beachten Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten im Bewerbungsverfahren gemäß Art. 13 DSGVO.

Überherrn, 26.01.2026
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann