Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe



Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie jedes Jahr der Hinweis Ihrer Ordnungsbehörde auf die Tücken der nasskalten Jahreszeit, die uns schon wieder fest im Griff hat und wir uns den Straßenverhältnissen anpassen müssen. Dazu gehört auch, dass jeder Rücksicht nimmt und zur Not auch einmal auf sein Recht verzichtet.

Die Bauhöfe der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sind auch dieses Jahr gut auf die Winterdienstsaison vorbereitet. Aber wenn die Wetterverhältnisse extrem werden und stark anhaltende Schneefälle zu verzeichnen sind, kommen auch die Gemeinden an ihre Grenzen und die Räumfahrzeuge müssen sich auf die verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen, Kreuzungen und Rettungswege konzentrieren. Dies kann daher an anderen Räumungspunkten zu Verzögerungen führen.

Bitte räumen Sie den Winterdienstfahrzeugen Vorrang ein und achten Sie beim Parken auf die erforderlichen Durchfahrtsbreiten.

Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren die Räumung und kosten Zeit.

Für das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Eisglätte sind in der gesamten Verwaltungsgemeinschaft die Anlieger bzw. jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese Sicherungsarbeiten sind an Werktagen ab spätestens 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab spätestens 8.00 Uhr durchzuführen. Bei Glätte sind die Wege mit geeignetem Streugut zu streuen.

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Umsicht kommen wir gut durch den Winter.

Ihr Ordnungsamt