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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Was ist zu beachten?

Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall muss rechtzeitig (fünf bis sechs Wochen) vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragt werden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass erforderlich.

Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeitsdauer.

Informationen zum Thema, welches Dokument das konkrete Reisezielland anerkennt, sollte rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise), eingeholt werden.

Neue Gebühren für Personalausweise und Reisepässe ab 1. Januar 2024

Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre)

37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Personalausweis (Antragstellende unter 24 Jahre)

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro (3 Monate gültig)

Reisepass (Antragsteller ab 24 Jahre)

70,00 Euro (10 Jahre gültig)

Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre)

37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Reisepass

26,00 Euro (1 Jahr gültig)

Beim Reisepass entstehen bei einer Expresslieferung und Erhöhung der Anzahl der Visaseiten weitere Kosten.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu begleichen.