Aufgrund des § 22 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) verweist die Gemeinde Probstzella auf die folgende öffentliche Bekanntmachung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat die
Haushaltssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt
für das Wirtschaftsjahr 2026
im gemeinsamen Amts- und Mitteilungsblatt 22/25 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg am 18.12.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Marco Müller
-Bürgermeister-