Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte Änderung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Lehesten in der Sitzung am 4. Dezember 2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
Änderungen
(1) In § 11 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „25,00“ durch die Zahl „27,50“ ersetzt.
(2) § 11 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
| (5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung: | |
| - | der ehrenamtliche Bürgermeister von 1.375,- Euro, |
| - | der ehrenamtliche Beigeordnete von 310,- Euro. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Lehesten, den 12.01.2026
Stadt Lehesten