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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Stadt Gräfenthal

5. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung vom 03.02.2020

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), letzte Änderung vom 2. Juli 2024 (GVB1. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Gräfenthal in der Sitzung am 15. Oktober 2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Änderungen

(1) § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Stadträte erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 30,00 Euro sowie Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse, in denen sie Mitglied sind, sowie für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung von Sitzungen des Stadtrats dienen. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf jährlich das Zweifache der Zahl der Sitzungen des Stadtrats nicht übersteigen. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.

(2) § 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

-

der ehrenamtliche Bürgermeister von 1.737,33 Euro,

-

die Ortsteilbürgermeister der Ortsteile von 249,00 Euro

-

der ehrenamtliche Beigeordnete von 434,34 Euro.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vorn 1. Januar 2026 in Kraft.

Gräfenthal, den 12.01.2026

Stadt Gräfenthal