Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella fasste in der Gemeinderatssitzung am 12.09.2023 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. GP/BV/263/2023
Verwendung der Feuerwehrpauschale nach FörderRL
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella wird über die Förderrichtlinie Feuerwehrpauschale 2023 informiert und stimmt der Verwendung der Mittel entsprechend Anlage 1 zu. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Ausgaben entsprechend der Anlage 2 zu. Die Deckung der Ausgaben erfolgt über zweckgebundene Einnahmen.
Der Bürgermeister der Gemeinde Probstzella wird ermächtigt, die entsprechenden Auftragsvergaben vorzunehmen.
Beschluss Nr. GP/BV/267/2023
Überplanmäßige Ausgabe der HHST 13000.93500 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - im Bereich Feuerwehr
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt die überplanmäßige Ausgabe der HHST 13000.93500 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 7.700 €. Die Deckung erfolgt über die HHST 13000.52000 - Geräte und Ausstattungen und deren Unterhaltung -. Damit verbunden ist die Änderung der HHST 91000.90000 - Zuführung zum Verwaltungshaushalt - und der HHST 91000.28000 - Zuführung vom Vermögenshaushalt - um jeweils -7.700 €.
Beschluss Nr. GP/BV/265/2023
Abrechnung des Zuschusses für den Kindergarten „Kleine Strolche“
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella nimmt die Abrechnung des Zuschusses des Jahres 2022 für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ zur Kenntnis und beschließt die Rückzahlung der nicht verbrauchten Mittel.
Beschluss Nr. GP/BV/266/2023
Abrechnung des Zuschusses für den Kindergarten „Knirpsenakademie am Zwergenberg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella nimmt die Abrechnung des Zuschusses des Jahres 2022 für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ zur Kenntnis und beschließt die Rückzahlung der nicht verbrauchten Mittel.
Beschluss Nr. GP/BV/268/2023
Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Erhebung der Verwaltungskosten
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella stimmt der Zweckvereinbarung zur Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der Verwaltungsgemeinschaft vom 29.08./03.09.2007 zu.
Beschluss Nr. GP/BV/269/2023
Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Probstzella
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVWKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürallgVwKostO) die Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Probstzella.
Beschluss Nr. GP/BV/270/2023
Ermächtigungsbeschluss zur Umschuldung von Darlehen
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella ermächtigt den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 zur Umschuldung eines Sparkassen-Darlehen. Es sind eine hinreichende Zahl von Angeboten einzuholen sowie die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln. Dem Gemeinderat ist über die getroffene Entscheidung zu berichten.