Der Stadtrat der Stadt Lehesten fasste in der Stadtratssitzung am 14.09.2023 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. SL/BV/234/2023
Absichtserklärung zur ILE-Gründung
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt die Idee einer ILE-Gründung mit den Gemeinden Teuschnitz, Reichenbach, Tschirn, Ludwigsstadt, Tettau, Steinbach a. Wald, Nordhalben, Lehesten und Wurzbach sowie ggf. weiteren Kooperationsgemeinden zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Bürgermeisterin, die Gespräche mit den Partnergemeinden, dem ALE Oberfranken und dem TMIL weiterzuführen und zu vertiefen sowie die gemeinsame Vorbereitungsphase zur vorgesehenen Gründung einer ILE zu starten.
Der Auftrag zur Erstellung eines ILE-Konzeptes an ein Planungsbüro soll nach einer Angebotseinholung in Abstimmung mit den anderen Kommunen erteilt werden. Die anteiligen Kosten in Höhe von ca. 2.000,- bis 3.000,- Euro werden übernommen.
Die Bürgermeisterin informiert den Stadtrat regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zum Thema ILE.
Beschluss Nr. SL/BV/226/2023
Vergabe Ausstattung FFW Lehesten
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Vergabe von Ausstattung und Materialien für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 3.263,81 Euro an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH aus 99869 Drei Gleichen-Günthersleben, in Höhe von 2.228,77 Euro an die Firma Saale Feuerschutz GmbH aus 07318 Saalfeld und in Höhe von 4.092,41 Euro an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig aus 06184 Kabelsketal.
Beschluss Nr. SL/BV/227/223
Vergabe Schlauch-Waschapparat für die FFW Lehesten
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Vergabe eines Schlauch-Waschapparates für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 5.183,76 Euro an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH in 99869 Drei Gleichen.
Beschluss Nr. SL/BV/230/2023
Förderrichtlinie Feuerwehrpauschale 2023
hier: Außerplanmäßige Ausgaben
Der Stadtrat der Stadt Lehesten stimmt im Rahmen der Förderrichtlinie Feuerwehrpauschale 2023 den außerplanmäßigen Ausgaben in einer Gesamthöhe von 9.600 € entsprechend der Anlage zu. Die Deckung erfolgt über zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 9.600 €.
Beschluss Nr. SL/BV/229/2023
Jahresrechnung 2022
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt.
Der Globalbereinigung wird lt. Anlage sowie der Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabenreste zugestimmt.
Beschluss Nr. SL/BV/232/2023
Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Erhebung der Verwaltungskosten
Der Stadtrat der Stadt Lehesten stimmt der Zweckvereinbarung zur Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der Verwaltungsgemeinschaft vom 29.08./03.09.2007 zu.
Beschluss Nr. SL/BV/233/2023
Verwaltungskostensatzung der Stadt Lehesten
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVWKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürallgVwKostO) die Verwaltungskostensatzung der Stadt Lehesten.