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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Lehesten

Der Stadtrat der Stadt Lehesten fasste in der Stadtratssitzung am 04.09.2025 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Beschluss-Nr. SL/I/059/2025

Beteiligungsbericht 2025 gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung des Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)

Gemäß § 75 a ThürKO sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, über ihre Beteiligung an Unternehmen des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die Stadt Lehesten hält folgenden unmittelbaren Anteil am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET):

Der KET ist gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit weder ein Unternehmen i. S. d. Kommunalunternehmensrechts, noch in seiner Rechtsform dem Privatrecht zuzuordnen. Von Seiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wurde uns im Jahr 2017 mitgeteilt, dass für Kommunen, die Anteile am KET halten, keine gesetzliche Verpflichtung besteht, für die Beteiligung am Zweckverband einen Beteiligungsbericht gemäß § 75 a ThürKO zu erstellen. Der Zweckverband ist nach § 23 ThürKGG i.V.m. § 75 a ThürKO verpflichtet einen Beteiligungsbericht über seine unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG bzw. am KEBT-Konzern, an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) sowie über die mittelbare Beteiligung an der TEAG Thüringer Energie AG im Jahr 2024 zu erstellen. Daher wird dieser Beteiligungsbericht den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.

Beschluss-Nr. SL/I/069/2025

Information zur Streusalzvergabe für die Winterdienstsaison 2025/2026

Mit Beschluss des Stadtrates SL/BV/050/2025 vom 19.06.2025 wurde die Bürgermeisterin der Stadt Lehesten ermächtigt, Streusalz zu bestellen. Der Stadtrat ist zu informieren.

Die Auftragsvergabe erfolgt an die Fa. Saline Stadtilm, Saline 1, 99326 Stadtilm.

Beschluss-Nr. SL/BV/060/2025

Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gemäß § 80 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Stadtrat der Stadt Lehesten das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 fest:

1.

Soll-Einnahmen

2.067.819,53

481.591,69

2.549.411,22

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

3.

./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

4.

./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste

5.

Summe bereinigter Soll-Einnahmen

6.

Soll-Ausgaben

2.067.662,19

481.591,69

2.549.253,88

7.

+ Neue Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

8.

./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

9.

./. Abgang Alter Kassenausgabereste

10.

Summe bereinigter Soll-Ausgaben

11.

Ausgleich

Beschluss-Nr. SL/BV/061/2025

Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gemäß § 80 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Stadtrat der Stadt Lehesten das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 fest:

1.

Soll-Einnahmen

2.085.194,47

601.804,58

2.686.999,05

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

3.

./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

4.

./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste

5.

Summe bereinigter Soll-Einnahmen

6.

Soll-Ausgaben

1.820.291,87

601.804,58

2.686.991,05

7.

+ Neue Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

8.

./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

9.

./. Abgang Alter Kassenausgabereste

10.

Summe bereinigter Soll-Ausgaben

11.

Ausgleich

Beschluss-Nr. SL/BV/062/2025

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gemäß § 80 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Stadtrat der Stadt Lehesten das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 fest:

1.

Soll-Einnahmen

2.188.911,49

718.781,38

2.907.692,87

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

3.

./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

4.

./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste

5.

Summe bereinigter Soll-Einnahmen

6.

Soll-Ausgaben

2.188.905,64

625.281,38

2.814.187,02

7.

+ Neue Haushaltsausgabereste

0,00

93.500,00

93.500,00

8.

./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

9.

./. Abgang Alter Kassenausgabereste

10.

Summe bereinigter Soll-Ausgaben

11.

Ausgleich

Beschluss-Nr. SL/BV/063/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Rene Bredow und des Beigeordneten Herrn Rene Steinbach, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, für das Haushaltsjahr 2020.

Beschluss-Nr. SL/BV/064/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Rene Bredow und des Beigeordneten Herrn Rene Steinbach, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, für das Haushaltsjahr 2021.

Beschluss-Nr. SL/BV/065/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Rene Bredow und des Beigeordneten Herrn Rene Steinbach, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, bis zum Ende der Amtszeit 02.02.2022 für das Haushaltsjahr 2022.

Beschluss-Nr. SL/BV/068/2025

Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung der Bürgermeisterin Frau Nicole Vockeroth und deren Beigeordneten Herrn Rene Steinbach, soweit dieser die Bürgermeisterin vertreten hat, vom Beginn der Amtszeit 03.02.2022 für das Haushaltsjahr 2022

Beschluss-Nr. SL/BV/067/2025

Änderung zum Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH vom 13.07.2021

Der Stadtrat der Stadt Lehesten stimmt zu, dass die Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH ab dem 01.01.2025 (Wirtschaftsjahr 2025) bis auf Weiteres keine nichtfinanzielle Erklärung (sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattung) als Erweiterung des Lageberichts gemäß § 289 b Absatz 1 HGB erstellen muss. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftervertrages zuzustimmen.

Beschluss-Nr. SL/BV/056/2025

Endabrechnung 2024 Kindergarten Lehesten

1.

Gemäß Abrechnung der Volkssolidarität Kinder- und Jugendwerk Thüringen gGmbH werden für den Kindergarten „Zwergenland“ der Stadt Lehesten im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 56.959,18 € und Ausgaben in Höhe von 605.810,36 € festgestellt.

2.

Dem nachgewiesenen saldierten Aufwand in Höhe von 548.851,18 € stehen im Jahr 2024 geleistete Abschlagszahlungen in Höhe von 605.500,00 € gegenüber.

3.

Der überzahlte Betrag in Höhe von 56.648,82 € ist von der Volkssolidarität Kinder- und Jugendwerk Thüringen gGmbH an die Stadt Lehesten zurückzuüberweisen.

Beschluss-Nr. SL/BV/051/2025

Vergabe einer Lieferleistung

Hier: Anmietung Bauhoffahrzeug für den Winterdienst

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt den Abschluss eines Mietvertrages mit BayWa über AGCOFinance/De Lage Landen International B.V.,Deutsche Niederlassung, Theo-Champio-Straße 140549 Düsseldorf zur Anmietung eines Winterdienstfahrzeuges inklusive Winterdiensttechnik gemäß dem Angebot vom 18.07.2025 Die Bürgermeisterin wird mit dem Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen beauftragt.

Beschluss-Nr. SL/BV/057/2025

Kauf und Einbau einer 3 teiligen Schiebeleiter

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt, den Erwerb und den Einbau einer 3-teiligen Schiebeleiter auf das vorhandene Löschfahrzeug HLF 10 an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, Gewerbestr. 1, 99869 Drei Gleichen-Günthersleben, zu vergeben.

Diese hat das günstigste und vollständige Angebot hat die di Firma Brandschutztechnik Müller GmbH in einer Höhe von 5.824,92 € abgegeben.

Beschluss-Nr. SL/BV/071/2025

Vergabe einer Lieferleistung - Aufrüstung Mehrzweckfahrzeug FFW

Der Stadtrat der Stadt Lehesten stimmt der Auftragsvergabe zur Aufrüstung eines Mehrzweckfahrzeuges an die Fa. Schulz Elektronik GmbH, 96317 Kronach zu einem Auftragswert von 17.563,21 € zu und beauftragt die Bürgermeisterin Frau Nicole Vockeroth mit der Auftragserteilung.

Beschluss-Nr. SL/BV/070/2025

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im UAB 13000 - Freiwillige Feuerwehr und Verwendung der FFW-Pauschale 2025

1.

Der Stadtrat der Stadt Lehesten genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im UAB 13000 - Freiwillige Feuerwehr - entsprechend der beigefügten Anlage. Die Deckung ist über Mehreinnahmen und Minderausgaben im UAB 13000 - Freiwillige Feuerwehr - entsprechend dieser Anlage gewährleistet.

2.

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Feuerwehrpauschale nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 10.800 € zum Ausbau des MZF zu verwenden.

Beschluss-Nr. SL/BV/066/2025

Vergabe Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung in der Glückaufstraße

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt, die Lieferung und die Montage der Straßenbeleuchtung in der Glückaufstraße in Lehesten mit einem Betrag in Höhe von 32.525,08 € an die Firma Puchert & Streitberger GmbH, Wetzelstein 1b, 07318 Saalfeld zu vergeben.