Der Stadtrat der Stadt Lehesten fasste in der Stadtratssitzung am 10.09.2026 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. SL/BV/137/2026
Beteiligungsbericht 2026 nach § 75a ThürKO der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das Jahr 2025
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt den Beteiligungsbericht 2026 nach § 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung an der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das Jahr 2025 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/134/2026
Jahresabschluss 2025 der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt den Jahresabschluss 2025 der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH mit der Bilanzsumme von 17.283.647,00 € und einem Jahresüberschuss von 520.239,71 € zur Kenntnis. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresüberschuss von 520.239,71 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 1, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/135/2026
Entlastung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für 2025
Der Stadtrat der Stadt Lehesten empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 1, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/136/2026
Entlastung des Geschäftsführers der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für 2025
Der Stadtrat der Stadt Lehesten empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 1, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/133/2026
Bestellung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2026 der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt, als Wirtschaftsprüfer der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das Wirtschaftsjahr 2026 die Bavaria Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 1, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/131/2026
Überplanmäßige Ausgabe der HHST 34100.71800 - Bezuschussung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zur Durchführung des Bergmannsfestes 2027
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 34100.71800 in Höhe von 5.000,00 €.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 91000.20700 - Zinseinnahmen - in Höhe von 5.000,00 €.
Die überplanmäßigen Mittel dienen der Bezuschussung der Durchführung des Bergmannsfestes 2027 im Ergebnis des durchzuführenden Interessenbekundungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen zur Bereitstellung der Mittel vorzunehmen und die Auszahlung des Zuschusses entsprechend der noch zu treffenden Entscheidung über das Interessenbekundungsverfahren und unter Beachtung der hierfür geltenden rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/138/2026
Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 63000.51000 - Laufender Unterhalt von Straßen - zur Beseitigung von Straßenschäden "An der Hohle" in Lehesten infolge eines Starkregenereignisses
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 25.000,00 € bei der HHSt. 63000.51000 - Gemeindestraßen / Laufender Unterhalt von Straßen zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der durch ein Starkregenereignis verursachten Straßenschäden „An der Hohle“ in Lehesten.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt in voller Höhe von 25.000,00 € aus der HHSt. 56000.50000 - Eigene Sportstätten / Unterhalt der Grundstücke und bauliche Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/128
Vergabe Reparatur der Straße An der Hohle in Lehesten
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Vergabe der Reparatur der Straße An der Hohle in Lehesten an die Firma
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| Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH |
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| OT Eliasbrunn - Nr. 69 |
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| 07368 Remptendorf |
Die Auftragssumme beträgt 32.778,55 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, persönlich beteiligt 0
Beschluss Nr. SL/BV/141/2026
Ermächtigungsbeschluss zur Umschuldung eines Darlehens (nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung wegen Dringlichkeit gemäß § 35 Abs.2, Abs. 5 Nr. 2 ThürKO)
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, persönlich beteiligt 0
Information Nr. SL/I/129/2026
Information zur Straßenbaumaßnahme Leutenberger Straße - Stand der Fördermittelbeantragung
Mit Antrag vom 27.03.2026 wurde für die geplante Baumaßnahme in der Leutenberger Straße in Lehesten Fördermittel nach Richtlinie zur Förderung von kommunaler Infrastruktur (RL-KVI) beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) beantragt.
Mit Schreiben vom 04.08.2026 wurde der Stadt Lehesten mitgeteilt, dass im Programmjahr 2027 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und somit die beantragte Maßnahme nicht berücksichtigt werden konnte. Durch den Fördergeber wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, einen gleichlautenden Antrag für das Programmjahr 2028 bis zum 31.03.2027 einzureichen.
Information Nr. SL/I/130/2026
Information zur Straßenbaumaßnahme Siedlung - Stand der Fördermittelbeantragung
Mit Antrag vom 27.03.2026 wurde für die geplante Baumaßnahme in der Siedlung in Lehesten Fördermittel nach Richtlinie zur Förderung von kommunaler Infrastruktur (RL-KVI) beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) beantragt.
Mit Schreiben vom 04.08.2026 wurde der Stadt Lehesten mitgeteilt, dass die beantragte Maßnahme nicht zuwendungsfähig ist und daher nicht im Pragrammrahmen berücksichtigt werden konnte. Grund hierfür ist, dass es sich um eine nicht förderfähige Anliegerstraße handelt.
Information SL/I/132/2026
Beteiligungsbericht 2026 gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung des Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
Gemäß § 75 a ThürKO sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, über ihre Beteiligung an Unternehmen des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die Stadt Lehesten hält folgenden unmittelbaren Anteil am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET):
| Stand | Mitgliedsrechte | Gesamtstimmzahl inkl. Bonus |
| 01.07.2026 | 3.809 | 5.226 |
Der KET ist gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit weder ein Unternehmen i. S. d. Kommunalunternehmensrechts, noch in seiner Rechtsform dem Privatrecht zuzuordnen. Von Seiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wurde uns im Jahr 2017 mitgeteilt, dass für Kommunen, die Anteile am KET halten, keine gesetzliche Verpflichtung besteht, für die Beteiligung am Zweckverband einen Beteiligungsbericht gemäß § 75 a ThürKO zu erstellen.
Der Zweckverband ist nach § 23 ThürKGG i.V.m. § 75 a ThürKO verpflichtet einen Beteiligungsbericht über seine unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG bzw. am KEBT-Konzern, an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) sowie über die mittelbare Beteiligung an der TEAG Thüringer Energie AG im Jahr 2024 zu erstellen. Daher wird dieser Beteiligungsbericht den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.