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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal fasste in der Stadtratssitzung am 09.09.2026 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Beschluss Nr. SG/BV/111/2026

Umschuldung Kommunaldarlehen

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal stimmt der Umschuldung eines Kommunaldarlehens in einer Höhe von 39.062,50 € zu folgenden Konditionen zu:

-

Tilgungsdarlehen mit einer jährlichen Tilgungsleistung von 6.250 €

-

Zinssatz: 4,027 % nominal bis Laufzeitende 31.12.2032

-

Kreditgeber: Thüringer Aufbaubank

Abstimmungsergebnis:

12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Persönlich beteiligt

Beschluss Nr. SG/BV/112/2026

Vergabe Bauleistung - Los 1 Abbruch und Rohbauarbeiten - Zukunft Freibad - Neubau Wirtschafts- und Sozialgebäude

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt die Vergabe der Bauleistung „Zukunft Freibad - Neubau Wirtschafts- und Sozialgebäude - Los 1 - Abbruch und Rohbauarbeiten“ an die Firma

 

WWF Bau GmbH

 

Döhlen 18

 

07330 Probstzella

Die Auftragssumme beträgt 89.342,62 €.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Persönlich beteiligt

Beschluss Nr. SG/BV/113/2026

Verwendung Klimaschutzmittel im Jahr 2026

  1. Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt, die Zuweisung für das Jahr 2026 in Höhe von 13.003,20 € gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz für den Sonderlastenausgleich gem. § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes für die Installation einer PV-Anlage mit Speicher auf dem neuen Wirtschafts- und Sozialtrakt im Schwimmbad zu nutzen.
  2. Da die zweckentsprechende Verwendung der Mittel in Höhe von 13.003,20 € erst im Jahr 2027 erfolgen kann, stimmt der Stadtrat der Stadt Gräfenthal der Zuführung an die allgemeine Rücklage - Teil Klimaschutzmittel nach § 22f ThürFAG - zu.
  3. Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal genehmigt die überplanmäßige Ausgabe der HHST 91000.91040 - Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Teil Klimaschutzmittel nach § 22f ThürFAG -. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen der HHST 57000.36140 - Zuweisungen und Zuschüsse - Klimaschutzmittel nach § 22f ThürFAG -.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Persönlich beteiligt

Beschluss Nr. SG/BV/114/2026

Einrichtung von Stellplätzen am Marktplatz Gräfenthal

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt die Einrichtung von bis zu 15 Pkw-Stellplätzen am Marktplatz Gräfenthal (Marktplatz 9, Flurstück 186/1, Flur 0, Gemarkung Gräfenthal).

Die Stellplätze sollen zur dauerhaften Nutzung gegen ein monatliches Entgelt je Stellplatz zur Verfügung gestellt werden.

Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, die Mietvertragsvorlage zu erstellen, die Erforderlichkeit etwaiger Genehmigungen zu prüfen und diese gegebenenfalls einzuholen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen die Einrichtung und Kennzeichnung der Stellplätze zu veranlassen und die Mietverträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Persönlich beteiligt

Informationen

Information Nr. SG/I/108/2026

Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 - hier: Beantragung der Kreditmittel

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal wird über die Beantragung auf ein Darlehen Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 informiert. Es werden die gesamten Mittel in Höhe von 478.097 € beantragt.

Der Einsatz der Mittel soll vorrangig für die geplanten Maßnahmen „Sanitäreinrichtung Schwimmbad“ eingesetzt werden.

Information Nr. SG/I/109/2026

Beteiligungsbericht 2026 gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung des Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)

Gemäß § 75 a ThürKO sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, über ihre Beteiligung an Unternehmen des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die Stadt Gräfenthal hält folgenden unmittelbaren Anteil am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET):

Der KET ist gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit weder ein Unternehmen i. S. d. Kommunalunternehmensrechts, noch in seiner Rechtsform dem Privatrecht zuzuordnen. Von Seiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wurde uns im Jahr 2017 mitgeteilt, dass für Kommunen, die Anteile am KET halten, keine gesetzliche Verpflichtung besteht, für die Beteiligung am Zweckverband einen Beteiligungsbericht gemäß § 75 a ThürKO zu erstellen.

Der Zweckverband ist nach § 23 ThürKGG i.V.m. § 75 a ThürKO verpflichtet einen Beteiligungsbericht über seine unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG bzw. am KEBT-Konzern, an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) sowie über die mittelbare Beteiligung an der TEAG Thüringer Energie AG im Jahr 2024 zu erstellen. Daher wird dieser Beteiligungsbericht den Stadträten zur Verfügung gestellt.

 

Information Nr. SG/I/110/2026

Bekanntgabe Kauf eines gebrauchten Radladers

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal wird über den Kauf eines gebrauchten Radladers informiert.

Mit Beschluss SG/BV/098/2026 vom 22.04.2026 ermächtigte der Stadtrat der Stadt Gräfenthal den Bürgermeister zum Erwerb eines gebrauchten Gegenstandes für den Fuhrpark des Bauhofes Gräfenthal bis zu einem Wert von 40.000,00 €. Gleichzeitig wurde der überplanmäßigen Ausgabe der HHST 77100.93540 - Erwerb von Fahrzeugen - in Höhe von 5.000,00 € zugestimmt. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen der HHST 90000.36120 - Investitionspauschale -.