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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal fasste in seiner Sitzung am 09.10.2023 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Beschluss Nr. SG/BV/258/2023

Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2024

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024. Grundlage hierfür war das Haushaltssicherungskonzept 2022 6. Fortschreibung.

Beschluss Nr. SG/BV/259/2023

Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 ff.

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt den Finanzplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 und Folgejahre.

Beschluss Nr. SG/BV/257/2023

Verwaltungskostensatzung der Stadt Gräfenthal

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVWKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürallgVwKost0) die Verwaltungskostensatzung der Stadt Gräfenthal.

Beschluss Nr. SG/BV/260/2023

Verwendung der Feuerwehrpauschale nach FörderRL

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal wird über die Förderrichtlinie Feuerwehrpauschale 2023 informiert und stimmt der Verwendung der Mittel entsprechend Anlage 1 zu. Die Deckung der Ausgaben erfolgt über zweckgebundene Einnahmen.

Gleichzeitig stimmt der Stadtrat der Stadt Gräfenthal den außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen gemäß Anlage 2 zu.

Beschluss Nr. SG/BV/261/2023

Ergänzungssatzung OT Buchbach

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal stimmt der Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Flurstück 519 der Gemarkung Buchbach grundsätzlich zu.

Die Kosten trägt die Stadt Gräfenthal.

Beschluss Nr. SG/BV/262/2023

Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Beigeordneten gemäß § 2 Abs. 4 ThürAufEVO

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ThürAufEVO die Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung des Beigeordneten für die Urlaubsvertretung des Bürgermeisters vom 05.07.2023 bis 17.10.2023 auf 1.469,- Euro.