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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung fassten in der VG-sitzung am 18.10.2023 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Beschluss-Nr. GV/BV/064/2023

Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Erhebung der Verwaltungskosten

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge stimmt der Zweckvereinbarung zur Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der Verwaltungsgemeinschaft vom 29.08./03.09.2007 zu.

Beschluss-Nr. GV/BV/065/2023

Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge beschließt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (THürKO), der §§ 1,2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVWKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürallgVwKostO) die Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge.

Beschluss-Nr. GV/BV/067/2023

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge beschließen auf der Grundlage des §§ 19 und 60 ThürKO die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit den geänderten Anlagen.

Beschluss-Nr. GV/BV/069/2023

Vergabe Berechnung der Beiträge nach ThürSABErstVO

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge vergibt die Kalkulation von Erstattungsleistungen nach ThürSABErstVO für die Baumaßnahmen Probstzellaer Straße (Gräfenthal) und Geschossweg (Probstzella) an das Büro Dr. Jürgen Zörcher in 07768 Orlamünde. Die Kosten betragen ca. 18.000,00 Euro brutto.

Beschluss-Nr. GV/BV/070/2023

Überplanmäßige Ausgaben der HHST 63000.65500 - Honorarkosten zur Berechnung von Straßenausbaubeiträgen -

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge stimmt der überplanmäßigen Ausgaben der HHST 63000.65500 - Honorarkosten zur Berechnung von Straßenausbaubeiträgen - in Höhe von 12.600 € zu. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben der HHST 60000.41400 - Entgelt für Beschäftigte des Bauamtes -.

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung fassten in der VG-sitzung am 18.10.2023 im nicht öffentlichen Teil folgenden Beschluss:

Beschluss-Nr. GV/BV/066/2023

Besetzung der Stelle Sachgebietsleiter Bauverwaltung

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge stimmen dem Vorschlag des Gemeinschaftsvorsitzenden zur Besetzung der Stelle „Fachgebietsleiter Bauverwaltung“ zu.