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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge



der Auslegung des Entwurfs des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplanes für den Teilraum F: Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis

Der Stiftung Naturschutz Thüringen wurde mit dem Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Thüringer Grünes-Band-Gesetz - ThürGBG -) die Trägerschaft für das Schutzgebiet übertragen und die Erstellung eines Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplanes festgelegt. Beim Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan handelt es sich um eine informelle Planung zur Entwicklung des Gebietes im Sinne des Schutzzweckes.

Nach § 5 Nr. 5 ThürGBG ist der Entwurf des Planes in den betroffenen Landkreisen öffentlich auszulegen. Der Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan besteht aus einem Allgemeinen Teil und aus Teilplänen für sechs Teilräume.

Die Stiftung Naturschutz Thüringen beabsichtigt den Entwurf des Pflege-, Entwicklung- und Informationsplanes für den Teilraum F, bestehend aus dem Allgemeinen Teil und dem Teilplan F einschließlich der dazugehörigen Karten öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Planes kann in der Zeit vom 09. November 2023 bis einschließlich 08. Dezember 2023 von jedermann kostenlos an folgender Stelle eingesehen werden:

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt

Umwelt- und Bauordnungsamt

Schwarzburger Chaussee 12

07407 Rudolstadt

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Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten zu beachten, dass vor Einsichtnahme der Unterlagen telefonisch (03672-823829) oder per E-Mail (naturschutz-kreis-slf.de) ein Termin zu vereinbaren ist.

Weiterhin können die Unterlagen in diesen Zeitraum auf der Website

https://www.gruenes-band-thueringen.de

eingesehen werden.

Bedenken und Anregungen können bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist entweder schriftlich bei der Stiftung Naturschutz Thüringen, Team NNM GBT, 99094 Erfurt oder elektronisch per E-Mail an: gruenesband@snt.thueringen.de vorgebracht werden.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stiftung Naturschutz Thüringen unter https://www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/ veröffentlicht.