Gemäß § 82 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurden die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 der Stadt Lehesten geprüft.
In der Sitzung des Stadtrates am 04.09.2025 erfolgte die Feststellung der Jahresrechnungen 2020, 2021 und 2022 (Beschluss Nr. SL/BV/060/2025, SL/BV/061/2025 und SL/BV/062/2025) und die Entlastung des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin und deren Beigeordneten Beschluss Nr. SL/BV/063/2025, SL/BV/064/2025, SL/BV/065/2025 und SL/BV/066/2025).
Die Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit den Beschlüssen zur Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastung des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin und deren Beigeordneter liegen zur Einsichtnahme vom 03. November 2025 bis zum 17. November 2025 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8, während der Sprechzeiten öffentlich aus.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gemäß § 80 Abs. 4 S. 1 ThürKO werden die Jahresrechnungen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme unter oben angegebener Adresse zur Verfügung gehalten.
Darüber hinaus werden die Jahresrechnungen der Jahre 2018 und 2019 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit deren Beschlüssen zur Feststellung der Jahresrechnungen und der Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten zur Verfügung gehalten.