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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Probstzella

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 30.09.2019

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte Änderung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella in der Sitzung am 16. September 2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Änderung

In § 12 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „25,00“ durch die Zahl „26,00“ ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Probstzella, den 21.10.2025

Gemeinde Probstzella

Marco Müller

-Bürgermeister-