| 1. | Mit Beschluss-Nummer SL/BV/245/2023 hat der Stadtrat der Stadt Lehesten am 09.11.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
| 2. | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, der Stellenplan sowie die rechtsaufsichtliche Würdigung liegen in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 20.12.2023 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. |
| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 16.11.2023, hier eingegangen am 17.11.2023 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lehesten für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt. |