Aufgrund des §§ 19 und 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung, ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Stadt Lehesten folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Stadt Lehesten
Lehesten, den 17.11.2023
Nicole Vockeroth
Bürgermeisterin
Amtliche Fußnoten:
Die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 enthaltenen Regelungen über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und Vermögenshaushaltes, über die Kreditaufnahmen, über den Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.