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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

1.

Mit Beschluss-Nummer GV/BV/67/2023 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge am 18.10.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 sowie die rechtsaufsichtliche Würdigung liegen in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 20.12.2023 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten.

3.

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 13.11.2023, hier eingegangen am 16.11.2023 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt.