| 1. | Mit Beschluss-Nummer GV/BV/67/2023 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge am 18.10.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
| 2. | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 sowie die rechtsaufsichtliche Würdigung liegen in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 20.12.2023 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 13.11.2023, hier eingegangen am 16.11.2023 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt. |