Am 15. November 2024 sind die Grund- und Gewerbesteuerraten für das IV. Quartal 2024 fällig.
Wir fordern hiermit alle Steuerpflichtigen auf, die fällige Steuerrate sowie bestehende Rückstände (auch Hundesteuer, Mieten, Pachten, allgemeine Friedhofsgebühren) auf das entsprechende Konto der jeweiligen Stadt / Gemeinde unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
für die Gemeinde PROBSTZELLA:
bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE06 8305 0303 0000 0001 67
BIC: HELADEF1SAR
für die Stadt LEHESTEN:
bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE24 8305 0303 0000 2112 06
BIC: HELADEF1SAR
für die Stadt GRÄFENTHAL:
bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE07 8305 0303 0000 3700 10
BIC: HELADEF1SAR
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, diesen Termin einzuhalten, damit keine zusätzlichen Mahnkosten entstehen.
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs besteht die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass der zuletzt erteilte Bescheid weiterhin gilt.