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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Gräfenthal

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal fasste in seiner Sitzung am 04.09.2024 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Beschluss Nr. SG/BV/007/2024

Endabrechnung 2023 Kindergarten Gräfenthal

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal stimmt dem vorgelegten Jahresabschluss 2023 zu und beschließt, den Überschuss 2023 in Höhe von 27.455,99 € für den Kindergarten Gräfenthal im Haushaltsjahr 2024 zu vereinnahmen.

Beschluss Nr. SG/BV/008/2024

Verwendung der Feuerwehrpauschale nach FörderRL

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal wird über die Förderrichtlinie Feuerwehrpauschale 2024 informiert und stimmt der Verwendung der Mittel entsprechend Anlage 1 zu. Die Deckung der Ausgaben erfolgt über zweckgebundene Einnahmen. Gleichzeitig stimmt der Stadtrat der Stadt Gräfenthal den außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen gemäß Anlage 2 zu.

Der Bürgermeister der Stadt Gräfenthal wird ermächtigt, die entsprechenden Auftragsvergaben vorzunehmen.

Beschluss Nr. SG/BV/010/2024

Winterdienstvertrag Stadt Gräfenthal./. Landkreis SLF-RU 2024-2029

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal stimmt dem Vertrag zur Vereinbarung zum Winterdienst zwischen dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und der Stadt Gräfenthal vom 01.04.2024 bis 31.03.2029 zu und ermächtigt den Bürgermeister, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss Nr. SG/BV/013/2024

Kostenübernahme Bahnquerung Bahnhofstraße/Lauensteiner Weg in Gräfenthal

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt die Kostenübernahme für die gemeinsam genutzte Bahnquerung zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Rahmen der Baumaßnahme Bahnhofstraße/Lauensteiner Weg in Höhe von 35.675,68 €.

Beschluss Nr. SG/BV/014/2024

Vergabe Forstdienstleistungen - Jungbestandspflege im Kommunalwald Gräfenthal

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beauftragt die Firma Bison Forest GmbH aus 65189 Wiesbaden mit der Jungbestandspflege auf 3 ha zum Preis von 5.997,60 Euro.

Information Nr. SG/I/009/2024

Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung des Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)

Der Zweckverband ist nach § 23 ThürKGG i.V.m. § 75 a ThürKO verpflichtet einen Beteiligungsbericht über seine unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG bzw. am KEBT-Konzern, an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) sowie über die mittelbare Beteiligung an der TEAG Thüringer Energie AG im Jahr 2023 zu erstellen. Daher wird dieser Beteiligungsbericht den Stadträten zur Verfügung gestellt.