Der Stadtrat der Stadt Lehesten fasste in der Stadtratssitzung am 26.09.2024 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. SL/BV/009/2024
Endabrechnung 2023 - Kindertagesstätte "Zwergenland" Lehesten
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt die Abrechnung des Zuschusses des Jahres 2023 für den Kindergarten „Zwergenland“ zur Kenntnis und beschließt die Rückzahlung der nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 52.454,05 €.
Beschluss Nr. SL/BV/010/2024
Vergabe Ausstattung FFW Lehesten
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt der Vergabe von Ausstattung, Materialien und Bekleidung für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 10.783,48 Euro an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH Leipzig aus 99869 Drei Gleichen-Günthersleben, in Höhe von 3.118,98 Euro an die Firma Saale Feuerschutz GmbH aus 07318 Saalfeld und in Höhe von 2.713,20 Euro an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig aus 06184 Kabelsketal.
Beschluss Nr. SL/BV/011/2024
Jahresrechnung 2023
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt.
Der Globalbereinigung wird lt. Anlage sowie der Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabenreste wird zugestimmt.
Beschluss Nr. SL/BV/012/2024
Verkauf eines gebrauchten Anhängers
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt den Verkauf des alten Anhängers des Bauhofes Lehesten zum Mindestgebot von 100,00 € über das Internetportal Zollauktion.
Beschluss Nr. SL/BV/013/2024
Ermächtigungsbeschluss zum Kauf eines Anhängers
Der Stadtrat der Stadt Lehesten ermächtigt die Bürgermeisterin zum Kauf eines Anhängers bis zu einem Wert von 10.000 €. Der Stadtrat ist über die Entscheidung zu informieren.
Beschluss Nr. SL/BV/014/2024
Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Glückaufstraße Anlage 2
Hier: Baubeschluss
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Durchführung der Straßenbaumaßnahme Straßenbeleuchtung Glückaufstraße Anlage 2 im Jahr 2025.
Beschluss Nr. SL/BV/015/2024
Beteiligungsbericht nach § 75a ThürKO der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt den Beteiligungsbericht 2023 nach § 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung an der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH zur Kenntnis.