§ 1
Änderungen
Die Nr. 2 Buchstabe c der Anlage zur Sportstättenordnung (Entgeltverzeichnis) vom 20.03.2018 erhält folgende Fassung:
| 2. | Entgelt für die Nutzung der Turnhallen für sonstige Veranstaltungen | |
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| c) | Vereine mit Sitz in der Gemeinde Probstzella erhalten einen Nachlass auf die Nutzungsentgelte nach Buchst. a von 50%, Nutzungsentgelte nach Buchst. b werden nicht erhoben. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderung der Sportstättenordnung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Probstzella, den 19.11.2024
Gemeinde Probstzella
Sven Mechtold
Bürgermeister