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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Änderung Sportstättenordnung

Änderung

zur

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten der Gemeinde Probstzella (Sportstättenordnung)

vom 20.03.2018

§ 1

Änderungen

Die Nr. 2 Buchstabe c der Anlage zur Sportstättenordnung (Entgeltverzeichnis) vom 20.03.2018 erhält folgende Fassung:

2.

Entgelt für die Nutzung der Turnhallen für sonstige Veranstaltungen

c)

Vereine mit Sitz in der Gemeinde Probstzella erhalten einen Nachlass auf die Nutzungsentgelte nach Buchst. a von 50%, Nutzungsentgelte nach Buchst. b werden nicht erhoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderung der Sportstättenordnung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Probstzella, den 19.11.2024

Gemeinde Probstzella

Sven Mechtold

Bürgermeister