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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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 der VG Schiefergebirge für das Haushaltsjahr 2023  

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 Abs 2 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. §§ 18,19 und 53 ff. Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.517.100,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.759.013,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll für die Verwaltungsgemeinschaftsumlage) wird auf 999.925,00 € festgesetzt. Somit ergibt sich eine Umlage vom 153,26 € pro Einwohner.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

Probstzella, den 20.01.2023

Robert Heerwagen

Gemeinschaftsvorsitzender