Aufgrund des § 55 Abs 2 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. §§ 18,19 und 53 ff. Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.517.100,00 € | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.759.013,00 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll für die Verwaltungsgemeinschaftsumlage) wird auf 999.925,00 € festgesetzt. Somit ergibt sich eine Umlage vom 153,26 € pro Einwohner.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Probstzella, den 20.01.2023
Robert Heerwagen
Gemeinschaftsvorsitzender