Die Stadt Gräfenthal hat gegenüber dem Kalenderjahr 2022 keine Hebesätze geändert, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge bzw. Wohn- und Nutzfläche) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuerraten sind lt. Bescheid zu den angegebenen Fälligkeiten auf das Konto der Stadt bzw. Gemeinde zu überweisen. Soweit der Kasse ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen.
Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge, 07330 Probstzella, Markt 8 einzulegen.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Gräfenthal, den 24.01.2023
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Wehr
Bürgermeister