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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer 2023

Der Steuersätze 2023 der Stadt Lehesten für das Halten von Hunden sind gegenüber dem Jahr 2022 unverändert geblieben.

Für die Steuerpflichtigen der Hundesteuer, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Steuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten und bis zum heutigen Tage keinen anderslautenden Bescheid erhalten haben, wird die Hundesteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Diese Festsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Änderung des Steuersatzes/ Bemessungsgrundlage und der Erteilung anderslautender schriftlicher Hundesteuerbescheide für 2023. Sollten die Steuersätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge, 07330 Probstzella, Markt 8 einzulegen.

Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

Lehesten, den 24.01.2023

Nicole Vockeroth

Bürgermeisterin