Auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Probstzella vom 28.01.2016, veröffentlicht im Amtsblatt der VG Schiefergebirge Nr. 03/2016 vom 12.02.2016, macht die Gemeinde Probstzella folgendes bekannt:
Die Gebührensätze 2023 der Jahresbewirtschaftungsgebühren sind gegenüber dem Jahr 2022 unverändert geblieben.
Für die Gebührenpflichtigen der Jahresbewirtschaftungsgebühren, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Gebühr wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten und bis zum heutigen Tage keinen anderslautenden Bescheid erhalten haben, wird die Jahresbewirtschaftungsgebühr hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen wäre.
Die Festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge, 07330 Probstzella, Markt 8 einzulegen.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Gebühr nicht aufgehalten.
Probstzella, den 24.01.2023
Sven Mechtold
Bürgermeister