Die Aufgabe des Wahlausschusses ist es
| 1. | Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen, |
| 2. | Das Ergebnis der Wahl in der Gemeinde festzustellen. |
Er besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier in der Stadt wahlberechtigten Beisitzern. Für jeden Beisitzer bedarf es der Berufung eines Stellvertreters.
Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Beisitzer oder Stellvertreter des Beisitzers sein. Bei der Auswahl der Beisitzer und deren Stellvertreter sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Stadtratswahl erhaltenen Stimmzahlen zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund werden damit die Parteien und Wählergruppen aus der Stadt Gräfenthal aufgefordert, ihre Vorschläge für die Beisitzer und deren Stellvertreter bis zum 28. März 2024 schriftlich einzureichen.
Diese sind zu richten an die
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| Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge |
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| -Wahlbüro- |
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| Markt 8 |
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| 07330 Probstzella |
Prof. Dr. Ing. W. Wehr
Bürgermeister