Der Stadtrat der Stadt Lehesten fasste in der Stadtratssitzung am 28.11.2024 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. SL/BV/025/2024
Hebesatzsatzung
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung).
Beschluss Nr. SL/BV/026/2024
Jahresabschluss 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH
Der Stadtrat der Stadt Lehesten nimmt den Jahresabschluss 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH mit der Bilanzsumme von 18.124.266,40 € und einem Jahresüberschuss von 244.678,21 € zur Kenntnis. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresüberschuss von 244.678,21 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschluss Nr. SL/BV/027/2024
Entlastung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für 2023
Der Stadtrat der Stadt Lehesten empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
Beschluss Nr. SL/BV/028/2024
Entlastung des Geschäftsführers der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für 2023
Der Stadtrat der Stadt Lehesten empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
Beschluss Nr. SL/BV/029/2024
Verkauf des Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 zum Höchstgebot
Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt den Verkauf des Tanklöschfahrzeugs TLF 16/25 zum Höchstgebot. Die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge wird mit der Versteigerung beauftragt.
Beschluss Nr. SL/BV/030/2024
Bestellung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2024 der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH
Der Stadtrat der Stadt Lehesten empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH, die Bavaria Treu AG in 99094 Erfurt für die Abschlussprüfung der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.
Beschluss Nr. SL/BV/031/2024
Bestätigung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH.
Der Stadtrat der Stadt Lehesten empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH die Zustimmung zur vorliegenden Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Bad Lobenstein mbH.