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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Information des Ordnungsamtes

zur Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen und Sperrzeitverkürzung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nach § 42 Abs. 1 OBG muss derjenige, der eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, diese der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung sowie der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.

Das hierfür erforderliche Formular zur „Veranstaltungsanzeige“ finden Sie auf unserer Internetseite www.vg-schiefergebirge.de unter dem Pfad:

Service/ Formulare/ Download/ Formulare VG

Zuständiger Mitarbeiter im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge ist:

Herr Steiner

Kontakt:

Tel:

036735 461 117

mobil:

0151 44257007

E-Mail:

info@vg-schiefergebirge.de

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass für verspätet eingegangene Veranstaltungsanzeigen gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 OBG eine Erlaubnis erforderlich wird, für die eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben werden muss.

Für die Beantragung von motorsportlichen Veranstaltungen gilt insbesondere:

Für die Genehmigung von motorsportlichen Veranstaltungen ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Sachgebiet Ordnungsamt, Schwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt verantwortlich.

Zuständiger Mitarbeiter im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist:

Herr Herglotz

Kontakt:

Tel:

03671 823 302

Fax:

03672 823 370

E-Mail

ordnungsamt@kreis-slf.de

Für die Beantragung von Sperrzeitverkürzungen gilt insbesondere:

Antragsteller für Sperrzeitverkürzungen können nur Gaststättenbetreiber sowie Vereine und Gesellschaften sein, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen. Der Veranstaltungsort muss der Öffentlichkeit oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.

Für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel beginnt die Sperrzeit um 22.00 Uhr (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ThürGastG).

Für Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel beginnt die Sperrzeit um 24.00 Uhr (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 ThürGastG).

Für Biergärten, Wirtschaftsgärten und von der Nutzung für den Betrieb von Gaststätten mitumfasste Freiflächen sowie sonstige Gaststätten im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel beginnt die Sperrzeit um 1.00 Uhr (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 ThürGastG).

Die Sperrzeit endet für alle genannten Veranstaltungen jeweils um 6.00 Uhr.

Der Antrag auf Sperrzeit ist spätestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Sachgebiet Gewerbe, Schwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt einzureichen.

Zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist

Frau Rabold

Kontakt:

Fax:

03672 823 298

E-Mail:

gewerbe@kreis-slf.de

Das hierfür erforderliche Formular zur „Sperrzeitverkürzung“ finden Sie auf unserer Internetseite www.vg-schiefergebirge.de unter dem Pfad:

Service/ Formulare/ Download/ Formulare VG

Sie haben gleichfalls die Möglichkeit, den Antrag auf Sperrzeitverkürzung zusammen mit der fristgerechten Veranstaltungsanzeige bei der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge im Ordnungsamt einzureichen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei Ihren geplanten Veranstaltungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ordnungsamt

VG Schiefergebirge