aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Lehesten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.793.610 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 702.210 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 1.465.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern | |
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| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 294 v.H. |
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| für die Grundstücke (B) | 465 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 391 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 465.600 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Lehesten, den 11.02.2026
Nicole Vockeroth
Bürgermeisterin — (Siegel)