| 1. | Mit Beschluss-Nummer SL/BV/091/2026 hat der Stadtrat der Stadt Lehesten am 22.01.2026 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung 2026, der Haushaltsplan sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung liegen in der Zeit vom 02.03. bis zum 13.03.2026 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. |
| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 04.02.2026, hier eingegangen am 06.02.2026 wurde die Haushaltssatzung nebst -plan der Stadt Lehesten für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt. |