Für die Wahl der Schöffen der am 1. Januar 2024 beginnenden Amtszeit haben die Vorbereitungen begonnen. Gemäß Beschluss des Präsidenten des Landgerichtes Gera entfallen auf
| - | die Stadt Gräfenthal | 3 |
| - | die Stadt Lehesten | 2 |
| - | die Gemeinde Probstzella | 3 |
zu benennende Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt als Schöffe ausüben möchten, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben oder das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden ersucht, sich spätestens
bis Donnerstag, den 6. April 2023
| in der | Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge |
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| Markt 8, 07330 Probstzella |
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| Tel. 036735/461-0 |
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| Bürgerbüro Gräfenthal |
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| Marktplatz 1, 98743 Gräfenthal |
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| Tel. 036735/461-311 |
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| Bürgerbüro Lehesten |
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| Obere Marktstraße 1, 07349 Lehesten |
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| Tel. 036735/461-211 |
zu melden.
Probstzella, den 22.02.2023
Robert Heerwagen
Gemeinschaftsvorsitzender