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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit (2024 - 2028)

Für die Wahl der Schöffen der am 1. Januar 2024 beginnenden Amtszeit haben die Vorbereitungen begonnen. Gemäß Beschluss des Präsidenten des Landgerichtes Gera entfallen auf

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die Stadt Gräfenthal

3

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die Stadt Lehesten

2

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die Gemeinde Probstzella

3

zu benennende Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt als Schöffe ausüben möchten, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben oder das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden ersucht, sich spätestens

bis Donnerstag, den 6. April 2023

in der

Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

Markt 8, 07330 Probstzella

Tel. 036735/461-0

Bürgerbüro Gräfenthal

Marktplatz 1, 98743 Gräfenthal

Tel. 036735/461-311

Bürgerbüro Lehesten

Obere Marktstraße 1, 07349 Lehesten

Tel. 036735/461-211

zu melden.

Probstzella, den 22.02.2023

Robert Heerwagen

Gemeinschaftsvorsitzender