3.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt oder im Stadtrat der Stadt Gräfenthal vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 58 Unterschriften).
Gräfenthal, den 21.02.2024
Anja Scheidig
Wahlleiter