Auf Grund der §§19 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Gräfenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.991.045 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 723.175 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 344.400 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 498.500,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Gräfenthal, den 12.03.2026