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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Abs 2 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. §§ 18,19 und 53 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.573.800,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.445.180,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.400.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll für die Verwaltungsgemeinschaftsumlage) wird auf 1.149.300 € festgesetzt. Somit ergibt sich eine Umlage vom 176,16 € pro Einwohner.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

Probstzella, den 22.03.2024

Heerwagen

Gemeinschaftsvorsitzender