Aufgrund des § 55 Abs 2 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. §§ 18,19 und 53 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 1.573.800,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 1.445.180,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.400.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll für die Verwaltungsgemeinschaftsumlage) wird auf 1.149.300 € festgesetzt. Somit ergibt sich eine Umlage vom 176,16 € pro Einwohner.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Probstzella, den 22.03.2024
Heerwagen
Gemeinschaftsvorsitzender