Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.03.2023 die Auszahlung der Reinerträge 04/2020 bis 04/2023 beschlossen. Weitere Grundlage der Auszahlung ist der Beschluss über die anderweitige Verwendung des Reinertrages vom 02.10.2020.
Demnach kann der Anspruch auf den vollen Reinertrag ausschließlich innerhalb eines Monat nach dieser Bekanntgabe gegenüber dem Vorsteher geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist wird ein geminderter Reinertrag, die sogenannte Jagdpacht ausgezahlt. Der Minderungsbetrag geht in die Wegebaurücklage der Jagdgenossenschaft ein. Nicht abgerufene Auszahlungsansprüche gehen nach Ablauf der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist vollständig in die Rücklage der Jagdgenossenschaft über.
Die Auszahlung des Reinertrages/bzw. der Jagdpacht erfolgt frühestens einen Monat nach dieser Bekanntgabe und ausschließlich per Überweisung. Die Jagdpacht ist unter Angabe des vollständigen Namens sowie der IBAN schriftlich gegenüber dem Vorsteher zu beantragen (jagdgenossenschaft-rb-knd@gmx.de oder postalisch). Bereits bestehende Anträge der Jagdgenossen auf Geltendmachung des Reinertrags, bzw. der Jagdpacht behalten ihre Gültigkeit.
Als auszahlungsberechtigt gilt jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft. Basis der Auszahlungshöhe sind die im Jagdkataster nachgewiesenen jagdbaren Grundflächen. Der Nachweis der Grundflächen ist durch eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges zu erbringen.
Rauch
Jagdvorsteher