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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Gemeinde Probstzella

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 30.09.2019

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte Änderung vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414) hat der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella in der Sitzung am 28. März 2023 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Änderungen

Nach dem § 10 wird folgender § 10 a eingefügt:

§ 10 a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch

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die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,

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die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,

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Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,

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Umfragen in Jugendforen oder

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die Durchführung von Jugendworkshops.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Probstzella, den 24.04.2023

Gemeinde Probstzella

Sven Mechtold

Bürgermeister