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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Der Stadtrat der Stadt Lehesten fasste in der Stadtratssitzung am 30.03.2023 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Beschluss Nr. SL/BV/204/2023

2. Änderung zur Hauptsatzung

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 26 a der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 30.09.2019.

Beschluss-Nr. SL/BV/203/2023

Verkauf Mobilbagger

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt den Verkauf des alten Mobilbaggers des Bauhofes Lehesten zum Mindestgebot von 3.000,00 € über das Internetportal Zollauktion.

Beschluss-Nr. SL/BV/205/2023

Verkauf VW T4

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt den Verkauf des alten VW T4 des Bauhofes Lehesten zum Mindestgebot von 1.400,00 Euro über das Internetportal Zollauktion.

Beschluss-Nr. SL/BV/209/2023

Zufahrt Technisches Denkmal - Nachtrag Baugrundgutachten und Vermessung Parkplätze

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt die Beauftragung des Nachtragsangebotes des Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft, Straßen- und Tiefbau GmbH - IWST - mit einer Auftragshöhe von 6.747,30 Euro / brutto für Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchung im Zuge der Planung des Teilobjektes Anbindung der Parkplätze an die Zufahrt technisches Denkmal.

Beschluss-Nr. SL/BV/207/2023

Feuerwehrgerätehaus

Variantengegenüberstellung mit Kostenvergleich

Der Stadtrat der Stadt Lehesten favorisiert die Variante „Erweiterung und Instandsetzung des derzeitigen Feuerwehrgerätehauses für die Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes“. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen (Lph) 1 - 4 werden an das Ingenieurbüro AIG Klappach aus Bad Lobenstein gemäß Angebot vom 14.02.2023 vergeben.

Innerhalb der Planungsleistungen sind die Varianten „Umbau Tischlerei“ und „Anbau Halle linksseitig“ zu untersuchen. Die Erneuerung der Sanitäranlagen und Umkleiden ist bei beiden Varianten Bestandteil der Planungsleistungen.

Die Bürgermeisterin wird mit der Unterzeichnung des Planervertrages beauftragt. Der Stadtrat ist über den Vertragsabschluss zu informieren.

Gleichzeitig stimmt der Stadtrat der Stadt Lehesten einer Fördermittelbeantragung von Landes- und Landkreismitteln für das Jahr 2024 zu.