Haushaltssatzung der Gemeinde Probstzella
(Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Probstzella folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.943.440 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.514.800 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 200.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern |
|
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v.H. |
| für die Grundstücke (B) | 404 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 657.200 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Probstzella, den 25.04.2024
Gemeinde Probstzella
Mechtold
Bürgermeister