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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Probstzella



Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Probstzella

(Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Probstzella folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.943.440 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.514.800 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 200.000 festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

302 v.H.

für die Grundstücke (B)

404 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 657.200 € festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Probstzella, den 25.04.2024

Gemeinde Probstzella

Mechtold

Bürgermeister