| 1. | Mit Beschluss-Nummer GP/BV/297/2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella am 06.03.2024 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung 2024, der Haushaltsplan sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung liegen in der Zeit vom 06.05.2024 bis zum 21.05.2024 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 22.04.2024, hier eingegangen am 24.04.2024 wurde die Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Probstzella für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt. |