| 1. | Mit Beschluss-Nummer SL/BV/041/2025 hat der Stadtrat der Stadt Lehesten am 20.03.2025 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung 2025, der Haushaltsplan sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung liegen in der Zeit vom 05.05.2025 bis zum 21.05.2025 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 10.04.2025, hier eingegangen am 11.04.2025 wurde die Haushaltssatzung nebst -plan der Stadt Lehesten für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich gewürdigt. |