Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Abs 2 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. §§ 18,19 und 53 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.319.980,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll für die Verwaltungsgemeinschaftsumlage) wird auf 1.319.500,00 € festgesetzt. Somit ergibt sich eine Umlage vom 217,17 € pro Einwohner.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

Probstzella, den 05.05.2026

Yvonne Mützel

Gemeinschaftsvorsitzende