Aufgrund des § 55 Abs 2 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. §§ 18,19 und 53 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.970.900,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 279.000,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.319.980,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll für die Verwaltungsgemeinschaftsumlage) wird auf 1.319.500,00 € festgesetzt. Somit ergibt sich eine Umlage vom 217,17 € pro Einwohner.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.
Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Probstzella, den 05.05.2026
Yvonne Mützel
Gemeinschaftsvorsitzende